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BFH, 21.02.1991 - IX B 176/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.01.1987 - VIII B 46/86
Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluß wegen Unwirksamkeit einer …
Auszug aus BFH, 21.02.1991 - IX B 176/90
Bei dieser Sachlage ist für eine Umdeutung der Beschwerdeschrift in eine Anregung an das FG, das Verfahren fortzusetzen, kein Raum (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 1987 VIII B 46/86, BFH/NV 1987, 524, für den Fall der Beschwerdeeinlegung ohne Begründung).
- BFH, 10.08.2000 - III B 62/00
Kostenbeschwerde: Statthaftigkeit - Abgrenzung zur Beschwerde gegen …
Da sich die Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenfolge wendet, handelt es sich bei der Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 31.05.2000 - I B 12/00
Rücknahme einer Beschwerde
Ausreichend ist aber, dass sich der Beschwerdeführer wie vorliegend gegen die gesetzliche Kostenfolge wendet (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Statthaftigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
Da sich der Beschwerdeführer zunächst nach seiner ausdrücklichen Bekundung ausschließlich gegen die Kostenfolge gewandt hat, handelt es sich bei seiner Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470).